
Preise für die Elbfähre von Zollenspieker nach Hoopte und von Hoopte nach Zollenspieker
Fährpreise | Euro |
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Personen | |
jede Person, einfache Fahrt | 2,00 |
Kinder vom 4. bis 12. Lebensjahr | 0,50 |
Kleine Fahrzeuge (neben dem Fährgeld für dazugehörige Personen) | |
Fahrräder, Mofa, Mopeds und Krafträder bis einschl. 50 ccm Hubraum | 1,00 |
Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum | 1,50 |
Kraftfahrzeuge (neben dem Fährgeld für dazugehörige Pesonen) | |
PKW mit bis zu 5 Sitzen | 2,50 |
PKW, Kraftomnibusse bis zu 12 Sitzen | 3,50 |
Kraftomnibusse mit mehr als 12 und bis zu 25 Sitzen | 5,50 |
Kraftomnibusse mit mehr als 25 Sitzen | 10,00 |
Wohnmobil bis 6,00m | 4,50 |
Wohnmobil über 6,00m | 5,50 |
LKW oder deren Anhänger | |
bis zu 2,8t zul. Gesamtgewicht und für einachsige Anhänger | 3,50 |
bis zu 5,0t zul. Gesamtgewicht | 4,50 |
bis zu 9,0t zul. Gesamtgewicht | 6,50 |
bis zu 15,0t zul. Gesamtgewicht | 8,50 |
Fuhrwerke (neben dem Fährgeld für dazugehörige Personen und das Gespann) und | |
Wohnwagen und Anhänger bis zu 6m Länge | 4,50 |
Wohnwagen und Anhänger sowie sonstige Fuhrwerke über 6m Länge | 6,50 |
Tiere | |
je Pferd, Rindvieh, Maultier, Fohlen, Kalb, Schwein oder anderes Stck. Großvieh | 2,00 |
Stückgüter | |
je angefangene 50kg | 1,50 |
je angefangene 100kg | 3,00 |
Zuschläge (neben dem Fährgeld für dazugehörige Personen) | |
Gefahrguttransporte | + 50% |
für Überbreite über 2,50m | + 50% |
Die tariflichen Einzelabgaben werden ermäßigt für: | Prozent |
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Gruppen | |
auch mit Fahrrädern, bei gemeinsamer Bezahlung und gemeinsamer Überfahrt für mindestens 20 Personen | 10% |
Geschlossene Abteilungen und Verbände | |
der Bundeswehr, des Polizei- und Zolldienstes, sowie der Feuerwehr und der Sanitätskolonnen des Deutschen Roten Kreuzes und ihre Beförderungsmittel sowie sonstige Begleittiere und gemeinsamer Überfahrt. Für mindestens 10 Personen | 10% |
für sich, ihre Begleitpersonen und ihre Beförderungsmittel auf Schul- und Jugendpflegefahrten bei gemeinsamer Bezahlung und gemeinsamer Überfahrt. Für mindestens 20 Personen | 10% |
Ermäßigungskarten | |
10er-Karten | 20% |
50er-Karten | 30% |
Alle Fahrgelder sind auf 0,10 Euro aufzurunden. |
Von der Entrichtung des Fährgeldes sind befreit: |
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Angehörige der Hafen- und Schifffahrtsverwaltung in Ausübung ihres Dienstes mit ihren Dienstfahrzeugen |
Gütertransporte, die für unmittelbare Rechnung der Hafen- und Schifffahrtsverwaltung ausgeführt werden, mit ihren Begleitpersonen |
Hilfsfahrzeuge bei Feuersbrünsten (z.B. der Feuerwehr, Sanitätskolonnen, usw.) oder sonstigen Notständen auf dem Hin- und Rückweg nebst den dazugehörigen Begleitmannschaften. |
Die Begleitperson oder der Führhund eines Blinden und der Krankenfahrstuhl eines Gehbehinderten |
Die Befreiungen gelten nur für die normale Betriebszeit |