Fährgeld – Wertkarte

Mit unsere Fährgeld – Wertkarte haben Sie immer das nötige Kleingeld für die Elbfähre dabei. Gegen 5€ Pfand können Sie die praktische Fährgeld-Wertkarte erwerben und beliebig wieder aufladen. Bei Aufladung von 20€, 50€, 100€ oder 200€ erhöhen wir den Wert der Guthabenkarte sogar noch um 20%* bzw. 30%*.

Die Fährgeld – Wertkarte ist eine reine Guthabenkarte zum Erwerb von Einzelfahrscheinen und Rückfahrscheinen für Personen und Fahrzeugen** und gilt ausschließlich auf den Fähren der Erlebnis-Reederei Zollenspieker-Hoopte.

Wo gibt es die Fährgeld – Wertkarte? Die Karte bekommen Sie gegen Barzahlung auf der Elbfähre Zollenspieker – Hoopte, direkt beim Kassierer.

Für Firmenkunden bieten wir alternativ auch unsere Business Card an. 

Das praktische: Es spielt keine Rolle, ob Sie mit dem PKW auf dem Weg zur Arbeit oder am Wochenende mit der ganzen Familie mit dem Fahrrad einen Ausflug machen – mit der Fährgeld – Wertkarte (entsprechendes Guthaben vorausgesetzt) können Sie immer das nötige Fährgeld für sich selbst und Begleitung bezahlen. 

Bei jedem Bezahlvorgang erhalten Sie selbstverständlich einen Beleg, der sie nicht nur über die in Anspruch genommene Leistung informiert, sondern auch noch zusätzlich über den aktuell verbleibenden Guthabenbestand der Fährgeld – Wertkarte.

Das Kleingedruckte: Bitte beachten Sie: Guthaben können nicht in bar ausgezahlt werden. Sollte ihr Guthaben einmal nicht reichen, so können sie weiteres Guthaben aufladen, oder einfach den Differenzbetrag zahlen.

Die Erlebnis-Reederei Zollenspieker-Hoopte haftet nicht für das vorhandene Guthaben bei Verlust oder Entwendung der Karte, sowie für den Fall das der Guthabenbetrag nicht mehr ermittelt werden kann (hierzu muss mindestens die Kartennummer lesbar sein).

Die Fährgeldwertkarte ist keine Gruppenkarte! Gruppen ab 20 Personen können einen Gruppentarif mit 10% Ermäßigung buchen.


* Bei Aufladung in Höhe von 20, 50 oder 100€ wird der Karte der eingezahlte Betrag um 20% erhöht (20€ -> 24€, 50€ -> 60€, 100€ -> 120€), bei Aufladung von 200€ um 30% (200€ -> 260€).

** Aufgrund einer anderen Besteuerung sind Fahrten mit Fahrzeugen, deren Hauptaufgabe der Transport von Gütern ist, von der Bezahlung mit der Fährgeld – Wertkarte ausgenommen. Für gewerbliche Lösungen im Transportwesen sprechen Sie uns bitte an.

 

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